Inclusives Wahlrecht

Bettina Lugk (SPD) begrüßt Inklusives Wahlrecht zur Bundestagswahl

Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte können Menschen mit Behinderungen, die eine Betreuerin oder einen Betreuer benötigen, ihre Stimme für eine Bundestagswahl abgeben. In Folge der Gesetzesänderung im Jahre 2019 gilt nun am 26. September ein inklusives Wahlrecht für alle.

Die SPD hatte diese Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen schon lange beklagt und sich für eine Änderung eingesetzt. Diese klare Forderung aus dem Wahlprogramm 2017 ließ sich jedoch mit der CDU nicht ohne weiteres umsetzen. Erst nachdem Anfang 2019 das Bundesverfassungsgericht diese Diskriminierung für verfassungswidrig erklärt hatte, gab die Union ihren Widerstand auf und die SPD konnte eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes auf den Weg bringen.

„Damit können rund 85 000 Menschen in diesem Jahr erstmals vom inklusiven Wahlrecht Gebrauch machen“, freut sich Bettina Lugk, Kandidatin der SPD im Wahlkreis 150 – Märkischer Kreis II. Denn. auch Menschen mit Behinderungen, die auf eine Betreuung angewiesen sind, sind nach aller Erfahrung politisch interessiert und können sich durch Informationen in „Leichter Sprache“ auf die Wahl vorbereiten. „Damit erfüllt das Bundeswahlrecht eine wichtige Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention, nachdem auch Menschen mit Behinderung über ihre die politische Zukunft mitbestimmen können müssen“ – ganz nach dem Grundsatz „Nichts über uns – ohne uns“, stellt Lugk abschließend fest.